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Beihilfeergänzungstarif: Warum Beamte ihn brauchen

5 Min. Lesezeit
Infografik über die Funktionsweise des Beihilfeergänzungstarifs zur Schließung von Versorgungslücken
Infografik zum Artikel: Beihilfeergänzungstarif: Warum Beamte ihn brauchen

Die private Krankenversicherung (PKV) für Beamte ist in Deutschland hervorragend strukturiert. Dennoch herrscht oft der Trugschluss, dass die Kombination aus Beihilfe und PKV-Restkostentarif immer 100 Prozent aller anfallenden Krankheitskosten abdeckt. In der Praxis entstehen jedoch regelmäßig Differenzen, die ohne einen Beihilfeergänzungstarif aus eigener Tasche gezahlt werden müssen.

Wo entstehen die Versorgungslücken?

Die Beihilfeverordnungen von Bund und Ländern unterliegen Sparzwängen und orientieren sich in bestimmten Bereichen an der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das bedeutet: Nicht alles, was die PKV erstattet oder was ein Arzt in Rechnung stellt, ist auch beihilfefähig.

Typische Lücken entstehen bei:

  • Zahnärztlichen Material- und Laborkosten: Hier gelten oft Höchstgrenzen in den Beihilfekatalogen.
  • Hilfsmitteln: Erstattungen für hochwertige Hörgeräte oder Rollstühle sind oft auf Pauschalbeträge limitiert.
  • Heilmitteln: Physiotherapie-Sätze der Beihilfe decken häufig nicht die Honorare ab, die nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat liquidiert werden.
  • Auslandseinsätzen: Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport werden von der Beihilfe meist gar nicht übernommen.

Die Funktion des Ergänzungstarifs

Ein Beihilfeergänzungstarif wirkt wie ein zusätzlicher Schutzschild. Er springt genau dort ein, wo die Beihilfe ihre Leistungen kürzt oder ausschließt. Während der Restkostentarif den Prozentsatz abdeckt, den die Beihilfe grundsätzlich offen lässt (z. B. 30 % oder 50 %), übernimmt der Ergänzungstarif jene Beträge, die innerhalb des beihilfeberechtigten Teils nicht erstattet werden.

Worauf Beamte beim Abschluss achten sollten

Nicht jeder Ergänzungstarif ist gleich leistungsstark. Wichtige Module sind die Übernahme von Material- und Laborkosten bei Zahnersatz ohne prozentuale Deckelung sowie die Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen, die über das gesetzliche Maß hinausgehen. Besonders für Anwärter ist dieser Baustein oft sehr günstig zu haben und sollte von Beginn an in das Versicherungskonzept integriert werden.

Fazit

Ein Beihilfeergänzungstarif ist für jeden Beamten eine sinnvolle Investition, um vor unerwarteten Zuzahlungen geschützt zu sein. Wer Wert auf eine lückenlose Erstattung legt, sollte seinen aktuellen Versicherungsschutz auf diese spezifischen Deckungslücken prüfen lassen, da Nachzahlungen im Ernstfall schnell vierstellige Bereiche erreichen können.

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