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BRE vs. Gesundheitsbonus: So sparen Beamte Beiträge

4 Min. Lesezeit
Vergleichsgrafik Beitragsrückerstattung und Bonusmodell
Infografik zum Artikel: BRE vs. Gesundheitsbonus: So sparen Beamte Beiträge

Die private Krankenversicherung für Beamte bietet attraktive Möglichkeiten, die monatliche Belastung durch kluges Verhalten zu senken. Zwei gängige Modelle sind die Beitragsrückerstattung (BRE) und der Gesundheitsbonus. Doch wo genau liegen die Unterschiede und worauf müssen Beamte bei der Steuererklärung achten?

Die Beitragsrückerstattung (BRE): Belohnung für Leistungsfreiheit

Die klassische BRE wird gewährt, wenn ein Versicherter über einen bestimmten Zeitraum (meist ein Kalenderjahr) keine Rechnungen zur Erstattung bei seiner PKV eingereicht hat.

  • Funktionsweise: Die Versicherung zahlt einen Teil der gezahlten Beiträge (z. B. 2 bis 6 Monatsbeiträge) zurück.
  • Bedingung: Es dürfen keine Leistungen in Anspruch genommen worden sein. Ausnahmen bilden oft Vorsorgeuntersuchungen, die bei vielen modernen Tarifen "unschädlich" für die BRE sind.
  • Rechenbeispiel: Es lohnt sich oft, kleinere Rechnungen (z. B. Medikamente für 50 Euro) selbst zu zahlen, um eine BRE von mehreren hundert Euro nicht zu gefährden.

Der Gesundheitsbonus: Belohnung für Prävention

Im Gegensatz zur BRE ist der Gesundheitsbonus meist unabhängig davon, ob man krank war oder nicht. Hier wird aktives Gesundheitsmanagement belohnt.

  • Maßnahmen: Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen, Nachweis von Sport (Fitnessstudio, Verein), Impfungen oder ein normaler BMI.
  • Vorteil: Man kann Rechnungen für notwendige Behandlungen einreichen und erhält dennoch den Bonus für die nachgewiesene gesunde Lebensweise.

Steuerliche Auswirkungen

Ein wichtiger Punkt, den viele Beamte übersehen: Rückzahlungen der PKV mindern in der Regel die abzugsfähigen Sonderausgaben in der Steuererklärung. Da die BRE die tatsächlich gezahlten Beiträge reduziert, sinkt die Steuerersparnis. Der Gesundheitsbonus hingegen wird oft als Leistung der Versicherung gewertet und ist in bestimmten Fällen steuerneutral – hierzu sollte jedoch ein Steuerberater konsultiert werden.

Fazit

Ob sich das Sammeln von Rechnungen lohnt oder das Bonusmodell attraktiver ist, hängt vom individuellen Gesundheitszustand und dem gewählten Tarif ab. Beamte sollten jährlich gegenrechnen, ob die Einreichung kleinerer Arztrechnungen die mögliche BRE übersteigt. Moderne Beihilfetarife kombinieren oft beide Welten, um Prävention zu fördern, ohne die finanzielle Rückerstattung zu blockieren.

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