Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): Beihilfe & PKV Info

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet voran, und auch für Beamte ergeben sich neue Möglichkeiten der Therapie. Sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – umgangssprachlich oft als „App auf Rezept“ bezeichnet – sind mittlerweile fester Bestandteil der Patientenversorgung. Doch während gesetzlich Versicherte einen klaren Anspruch haben, stellt sich für Beamte die Frage: Wie verhalten sich Beihilfe und private Krankenversicherung (PKV) bei diesen digitalen Helfern?
Was genau sind DiGA eigentlich?
DiGA sind CE-zertifizierte Medizinprodukte mit niedriger Risikoklasse, deren therapeutischer Nutzen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft wurde. Es handelt sich nicht um einfache Fitness-Tracker, sondern um gezielte Anwendungen bei Krankheiten wie Diabetes, Depressionen, Rückenschmerzen oder Schlafstörungen. Der Arzt verordnet die App, und der Patient nutzt sie zur Unterstützung der Heilung oder Linderung.
Die Haltung der Beihilfe zu DiGA
Lange Zeit gab es eine rechtliche Lücke bei der Erstattung digitaler Anwendungen durch die Beihilfestellen. Mit der Anpassung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und ähnlichen Anpassungen auf Landesebene wurde jedoch Klarheit geschaffen. Grundsätzlich sind DiGA beihilfefähig, sofern sie im offiziellen Verzeichnis des BfArM gelistet sind.
Wichtig für Beamte ist: Die Beihilfe orientiert sich eng an der therapeutischen Notwendigkeit. Eine ärztliche Verordnung ist zwingende Voraussetzung. Zudem muss darauf geachtet werden, dass die entsprechende Anwendung in der jeweiligen Landesbeihilfeverordnung nicht explizit ausgeschlossen ist. In der Regel folgen die Länder hier jedoch den Vorgaben des Bundes.
So reagiert die PKV auf die digitalen Helfer
Die privaten Krankenversicherungen sind bei DiGA oft flexibler als die Beihilfe, fordern aber eine klare medizinische Indikation. Viele Tarife decken digitale Hilfsmittel bereits über die allgemeinen Versicherungsbedingungen ab. Es empfiehlt sich jedoch, vor dem Kauf oder der Aktivierung der App bei der Versicherung nachzufragen, ob der spezifische Tarif die Kosten übernimmt.
Einige Versicherer haben spezielle Zusatzklauseln eingeführt oder bieten eigene Gesundheits-Apps kostenfrei an. Wenn die App im BfArM-Verzeichnis gelistet ist, stehen die Chancen auf eine 100-prozentige Übernahme des (nicht durch die Beihilfe gedeckten) Restanteils sehr gut.
Praktische Tipps für die Einreichung
Um Verzögerungen bei der Erstattung zu vermeiden, sollten Beamte folgende Punkte beachten:
- Ärztliche Verordnung: Lassen Sie sich ein Privatrezept ausstellen, auf dem die genaue Bezeichnung der DiGA und die Diagnose klar vermerkt sind.
- Rechnungsbeleg: Bewahren Sie die Rechnung des App-Anbieters sorgfältig auf. Oft erhalten Sie nach dem Kauf einen Freischaltcode und eine digitale Rechnung.
- Prüfung der Verzeichnisliste: Schauen Sie kurz im DiGA-Verzeichnis des BfArM nach, ob die App dort dauerhaft oder zur Erprobung gelistet ist.
- Gleichzeitige Einreichung: Reichen Sie das Rezept und die Rechnung sowohl bei Ihrer Beihilfestelle als auch bei Ihrer PKV ein.
Fazit
Der Zugang zu innovativen digitalen Therapien ist für Beamte heute deutlich einfacher als noch vor wenigen Jahren. Da sowohl die Beihilfe als auch die PKV den Nutzen dieser Anwendungen erkannt haben, ist die Erstattung in den meisten Fällen gesichert, sofern eine ärztliche Notwendigkeit besteht. Es lohnt sich, diese moderne Form der Unterstützung bei chronischen Leiden oder zur Prävention in Betracht zu ziehen.
Jetzt persönlich beraten lassen
Sichern Sie sich Ihren passenden PKV-Tarif als Beamter oder Anwärter – schnell, unverbindlich und kostenfrei.