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Pauschale Beihilfe vs. PKV: Was Beamte wissen müssen

5 Min. Lesezeit
Infografik Vergleich Pauschale Beihilfe vs. Individuelle Beihilfe
Infografik zum Artikel: Pauschale Beihilfe vs. PKV: Was Beamte wissen müssen

Seit der Einführung des sogenannten „Hamburger Modells“ haben Beamte in einigen Bundesländern die Wahl: Entweder sie entscheiden sich für die klassische individuelle Beihilfe in Kombination mit einer privaten Restkostenversicherung (PKV) oder sie wählen die pauschale Beihilfe. Doch was auf den ersten Blick nach einer Vereinfachung klingt, birgt weitreichende Konsequenzen für die gesamte Dienstzeit und den Ruhestand.

Was genau ist die pauschale Beihilfe?

Bei der pauschalen Beihilfe gewährt der Dienstherr dem Beamten einen festen Zuschuss zu den Beiträgen einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung. Dies entspricht faktisch dem Arbeitgeberanteil bei Angestellten. Wer sich für diesen Weg entscheidet (sofern das Bundesland dies anbietet), tritt in der Regel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein.

Die Vorteile: Wann lohnt sich das Modell?

Die pauschale Beihilfe ist besonders für Beamte interessant, die aufgrund von schweren Vorerkrankungen Probleme bei der Gesundheitsprüfung der PKV haben könnten – auch wenn die Öffnungsaktion hier oft Abhilfe schafft. Ein weiterer Vorteil ist die beitragsfreie Familienversicherung für Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder in der GKV. Wer viele Kinder hat und wessen Ehepartner nicht arbeitet, kann durch die GKV-Mitgliedschaft mit pauschaler Beihilfe monatliche Kosten sparen.

Die Nachteile: Warum die Mehrheit bei der PKV bleibt

Der größte Nachteil der pauschalen Beihilfe ist die Unwiderruflichkeit. Einmal gewählt, ist eine Rückkehr zur individuellen Beihilfe oft ausgeschlossen. Zudem orientiert sich der GKV-Beitrag am Bruttoeinkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Da Beamte oft überdurchschnittlich verdienen, steigen die Beiträge bei jeder Besoldungserhöhung automatisch mit. In der PKV hingegen richten sich die Beiträge nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand, nicht nach dem Gehalt.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die medizinische Versorgung. Mit der gesetzlichen Versicherung als Basis verliert der Beamte den Status als Privatpatient. Wahlleistungen wie die Chefarztbehandlung oder das Einbettzimmer im Krankenhaus müssen, sofern gewünscht, teuer über Zusatzversicherungen dazugebucht werden.

Auswirkungen auf die Pension

Besonders im Alter zeigt sich die Stärke der individuellen Beihilfe. Pensionäre erhalten in der Regel einen Beihilfesatz von 70 Prozent. Die PKV-Restkostenversicherung muss dann nur noch 30 Prozent abdecken, was den Beitrag spürbar senkt. Wer hingegen in der GKV bleibt, muss seine Beiträge weiterhin auf Basis der gesamten Pensionseinkünfte entrichten.

Fazit

Die pauschale Beihilfe kann für kinderreiche Familien oder bei massiven Vorerkrankungen eine Option sein. Für die Mehrheit der Beamten bleibt die Kombination aus individueller Beihilfe und PKV jedoch wirtschaftlich attraktiver und sichert ein höheres Leistungsniveau. Vor der Entscheidung sollte zwingend eine individuelle Vergleichsrechnung über die gesamte Lebensdauer erstellt werden.

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