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Beitragsrückerstattung & Steuer: Was Beamte wissen müssen

4 Min. Lesezeit
Infografik zum Zusammenspiel von PKV-Rückerstattung und Steuerabzug
Infografik zum Artikel: Beitragsrückerstattung & Steuer: Was Beamte wissen müssen

Viele private Krankenversicherungen locken Beamte mit einer Beitragsrückerstattung (BRE), wenn über ein Kalenderjahr hinweg keine Rechnungen eingereicht wurden. Was auf den ersten Blick wie ein reiner Geldsegen wirkt, hat bei der nächsten Steuererklärung Auswirkungen. Da Beamte ihre PKV-Beiträge als Sonderausgaben absetzen können, führt eine Erstattung zu einer Korrektur dieser abziehbaren Kosten.

Das Prinzip der „echten“ Rückerstattung

Eine BRE wird von der Versicherung gewährt, wenn der Versicherte gesund geblieben ist und die Versicherung dadurch Kosten gespart hat. In der Regel werden zwischen einem und sechs Monatsbeiträgen zurückgezahlt. Da diese Rückzahlung jedoch die tatsächlichen Aufwendungen für den Krankenversicherungsschutz mindert, verlangt das Finanzamt eine entsprechende Verrechnung.

Die steuerliche Auswirkung im Detail

In der Einkommensteuererklärung geben Beamte ihre gezahlten PKV-Beiträge (Basisabsicherung) als Sonderausgaben an. Erhalten Sie im Folgejahr eine BRE, meldet die Versicherung diesen Betrag elektronisch an das Finanzamt. Das Finanzamt zieht die Rückerstattung von den im selben Jahr gezahlten Beiträgen ab.

Das bedeutet: Ihre abziehbaren Sonderausgaben sinken, das zu versteuernde Einkommen steigt und die Steuerlast erhöht sich geringfügig. Dennoch bleibt in den allermeisten Fällen ein deutlicher Netto-Vorteil bestehen, da die Steuerersparnis fast nie 100 % des Erstattungsbetrages ausmacht.

Rückerstattung vs. Rechnungseinreichung: Die Rechenformel

Beamte stehen oft vor der Frage: Reiche ich eine Arztrechnung über 200 Euro ein oder verzichte ich darauf, um eine BRE von 600 Euro zu erhalten?

Hierbei müssen drei Faktoren berücksichtigt werden:

  1. Die Höhe der Beitragsrückerstattung.
  2. Die Summe der gesammelten Arztrechnungen (abzüglich Beihilfe-Anteil!).
  3. Der individuelle Grenzsteuersatz.

Ein wichtiger Hinweis: Pauschale Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen oder professionelle Zahnreinigung sind bei vielen modernen Tarifen „unschädlich“. Das bedeutet, man kann diese Rechnungen einreichen, ohne den Anspruch auf die BRE zu verlieren. Prüfen Sie hierzu unbedingt Ihre Tarifbedingungen.

Besonderheit: Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung

Nicht zu verwechseln ist die BRE mit Dividenden oder rein kapitalmäßigen Ausschüttungen. Nur die Rückzahlung von Beiträgen zur Basisabsicherung ist steuerlich relevant. Leistungen aus dem Krankentagegeld oder Wahlleistungs-Ergänzungstarifen werden oft anders behandelt.

Fazit

Die Beitragsrückerstattung ist für Beamte ein lohnendes Instrument, um den effektiven Beitrag zur PKV zu senken. Auch wenn das Finanzamt einen Teil des Vorteils durch geringere Sonderausgabenabzüge wieder „einkassiert“, bleibt unter dem Strich meist ein sattes Plus. Sammeln Sie Ihre Rechnungen bis zum Jahresende und vergleichen Sie die Gesamtsumme mit der zu erwartenden BRE – unter Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen lohnt sich das Einreichen oft erst bei größeren Beträgen.

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