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Beihilfe für Kinder im Studium: Was Beamte wissen müssen

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Infografik zum Beihilfeanspruch für Kinder im Studium
Infografik zum Artikel: Beihilfe für Kinder im Studium: Was Beamte wissen müssen

Solange Kinder in der Ausbildung oder im Studium sind, genießen sie als „berücksichtigungsfähige Angehörige“ den Schutz der Beihilfe ihres verbeamteten Elternteils. Doch dieser Status ist an Bedingungen geknüpft und endet meist abrupt mit dem Wegfall des Kindergeldes. Für Beamtenfamilien ist es wichtig, diesen Übergang rechtzeitig zu planen.

Die Kopplung an das Kindergeld

Der Anspruch auf Beihilfe für Kinder ist in fast allen Beihilfeverordnungen direkt an den Bezug von Kindergeld gekoppelt. Solange für das studierende Kind Kindergeld gezahlt wird, erhält es in der Regel 80 % Beihilfe (in manchen Bundesländern abweichend). Die restlichen 20 % werden über eine private Restkostenversicherung abgedeckt, die für Kinder extrem günstig ist.

Da der Kindergeldanspruch normalerweise mit dem Abschluss der ersten Ausbildung oder spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres endet, erlischt zu diesem Zeitpunkt auch der Beihilfeanspruch.

Ausnahmen und Verlängerungen

Es gibt Situationen, in denen der Beihilfeanspruch über das 25. Lebensjahr hinaus bestehen bleiben kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Kind den gesetzlichen Wehrdienst oder Zivildienst geleistet hat (für die Dauer des Dienstes) oder wenn eine Behinderung vorliegt, die das Kind außerstande setzt, sich selbst zu unterhalten. Auch Freiwilligendienste (FSJ/BFD) können den Anspruchszeitraum unter bestimmten Bedingungen beeinflussen.

Was passiert nach dem 25. Geburtstag?

Sobald das Kind 25 Jahre alt wird und das Studium noch nicht beendet hat, fällt es aus der Beihilfe heraus. Ab diesem Moment muss sich das Kind zu 100 % selbst versichern. Hier gibt es zwei Wege:

  1. Studentische PKV: Das Kind bleibt privat versichert, muss nun aber einen vollen Studententarif (100 %) ohne Beihilfe-Ergänzung zahlen. Dies ist meist teurer als der vorherige 20%-Tarif, aber oft günstiger als die gesetzliche Versicherung für Studenten.
  2. Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten (KVdS): Ein Wechsel in die GKV ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, sofern eine Versicherungspflicht als Student eintritt. Hierbei ist jedoch die Befreiung von der Versicherungspflicht zu Beginn des Studiums zu beachten – wer sich einmal befreien ließ, kommt während des Studiums meist nicht zurück in die GKV.

Strategien für Beamteneltern

Beamte sollten etwa sechs Monate vor dem 25. Geburtstag ihres Kindes prüfen, wie die Anschlussversicherung aussehen soll. Wenn das Kind über eine Anwartschaft verfügt, kann der Wechsel in einen Volltarif ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen. Dies ist besonders wichtig, wenn während der Schulzeit oder des frühen Studiums chronische Erkrankungen aufgetreten sind.

Fazit

Das Studium ist für Beamtenkinder dank 80 % Beihilfe gesundheitlich bestens abgesichert. Dennoch stellt das 25. Lebensjahr eine Zäsur dar. Durch frühzeitige Information über den Wegfall des Kindergeldes und die rechtzeitige Umstellung des Versicherungsschutzes lassen sich Versorgungslücken und unnötige Kosten vermeiden.

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