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Beitragsentlastungstarife für Beamte: Lohnt der Abschluss?

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Infografik zum Beitragsverlauf mit Entlastungstarif
Infografik zum Artikel: Beitragsentlastungstarife für Beamte: Lohnt der Abschluss?

Die Beitragsentwicklung im Alter ist eine der häufigsten Sorgen bei Versicherten der privaten Krankenversicherung (PKV). Beamte haben hier zwar durch die Erhöhung des Beihilfesatzes bei Pensionierung einen Vorteil, dennoch steigen die Grundprämien der Versicherer über die Jahrzehnte an. Eine Lösung zur Stabilisierung der Kosten im Ruhestand sind sogenannte Beitragsentlastungstarife (BET).

Was ist ein Beitragsentlastungstarif?

Ein BET ist ein optionaler Zusatztarif innerhalb Ihrer PKV. Während Ihrer aktiven Dienstzeit zahlen Sie einen monatlichen Mehrbeitrag. Dieser Betrag wird vom Versicherer verzinst angelegt. Ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt – meist mit 65 oder 67 Jahren – wird das angesammelte Kapital genutzt, um Ihren monatlichen Krankenversicherungsbeitrag um einen fest definierten Betrag lebenslang zu reduzieren.

Die steuerliche Komponente

Ein wesentlicher Vorteil von Beitragsentlastungstarifen für Beamte ist die steuerliche Absetzbarkeit. Der Beitrag zum BET gilt als Vorsorgeaufwand für die Basisabsicherung. Da Beamte oft einen hohen Steuersatz haben, finanziert das Finanzamt über die Einkommensteuererklärung einen signifikanten Teil des Sparbeitrags mit. Effektiv zahlen viele Beamte so nur etwa 60 bis 70 Prozent des eigentlichen Beitrags aus eigener Tasche.

Rendite vs. Sicherheit

Im Vergleich zu einer privaten Rentenversicherung ist der BET zweckgebunden. Das Geld kann nicht für andere Dinge ausgegeben werden, sondern fließt direkt in die Beitragsreduzierung. Der Vorteil: Die „Rendite“ ist steuerfrei, da sie lediglich die Ausgaben im Alter senkt und keine einkommensteuerpflichtigen Einnahmen generiert. Zudem ist der Tarif rechtssicher kalkuliert, sodass die Entlastung garantiert ist, sofern der Versicherer besteht.

Wann ist ein BET für Beamte sinnvoll?

Für Beamtenanwärter ist ein BET meist noch verfrüht, da hier die Flexibilität im Vordergrund steht. Für Beamte auf Lebenszeit im Alter zwischen 30 und 45 Jahren kann der Abschluss jedoch sehr attraktiv sein. Je früher man beginnt, desto geringer ist der monatliche Sparaufwand für die gleiche Entlastungssumme.

Wichtig zu wissen: Tritt ein Beamter vorzeitig in den Ruhestand oder wechselt er zurück in die GKV, ist das Geld im BET oft verloren oder nur schwer übertragbar. Daher sollte dieser Baustein nur gewählt werden, wenn eine lebenslange Verbeamtung und PKV-Zugehörigkeit geplant sind.

Fazit

Beitragsentlastungstarife sind ein mächtiges Werkzeug zur Vorsorge, besonders durch die hohe steuerliche Förderung in der aktiven Dienstzeit. Sie dienen als Puffer gegen zukünftige Beitragsanpassungen und sorgen für Planungssicherheit in der Pension. Vor Abschluss sollte jedoch eine individuelle Hochrechnung unter Berücksichtigung der Beihilfeerhöhung auf 70 Prozent erfolgen.

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