Interner Tarifwechsel in der PKV für Beamte nutzen

Steigende Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind auch für Beamte ein Thema, wenngleich die Beihilfe einen großen Teil der Last abfedert. Doch viele Staatsdiener wissen nicht, dass sie ein gesetzliches Recht auf einen internen Tarifwechsel haben, ohne dabei ihre erworbenen Vorteile zu verlieren.
Das Recht auf Tarifwechsel nach § 204 VVG
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) räumt jedem Versicherten das Recht ein, innerhalb des Unternehmens in einen anderen, gleichartigen Tarif zu wechseln. Der entscheidende Vorteil für Beamte: Die bereits gebildeten Altersrückstellungen werden in den neuen Tarif mitgenommen. Dies macht den internen Wechsel fast immer attraktiver als den Wechsel zu einer völlig neuen Versicherung, bei dem die Rückstellungen oft teilweise verloren gehen.
Wann ist ein Wechsel sinnvoll?
Oft schließen Versicherer alte Tarife für das Neugeschäft. Diese Tarife „vergreisen“ dann, da keine jungen, gesunden Mitglieder mehr hinzukommen, was die Beiträge überdurchschnittlich steigen lässt. Neuere Tarife sind oft moderner kalkuliert und bieten teilweise sogar bessere Leistungen bei niedrigeren Prämien.
Ein Wechsel ist besonders dann ratsam, wenn:
- Der aktuelle Tarif seit vielen Jahren nicht mehr für Neukunden offen ist.
- Die Beitragsanpassungen (BAP) der letzten Jahre über dem Marktschnitt lagen.
- Die persönlichen Lebensumstände sich geändert haben (z. B. Wunsch nach einem höheren Selbstbehalt zur Beitragsreduktion).
Umgang mit Mehrleistungen und Gesundheitsprüfung
Ein wichtiger Punkt beim internen Tarifwechsel ist die Gesundheitsprüfung. Wenn der neue Tarif Leistungen enthält, die über den alten Schutz hinausgehen, darf der Versicherer für diese Mehrleistungen eine Gesundheitsprüfung verlangen oder einen Risikozuschlag erheben.
Beamte können diesen Punkt jedoch umgehen, indem sie einen sogenannten Leistungsausschluss für die Mehrleistungen vereinbaren. In diesem Fall behalten sie ihr altes Leistungsniveau bei, profitieren aber von den günstigeren Konditionen des neuen Tarifs.
Fallstrick: Vorsicht vor aggressiven Tarifwechsel-Beratern
Auf dem Markt tummeln sich viele Berater, die gegen hohe Provisionen einen Tarifwechsel versprechen. Beamte sollten hier vorsichtig sein. Ein erster Schritt sollte immer die direkte Anfrage beim aktuellen Versicherer sein. Verlangen Sie eine Liste aller für Sie offenen Tarife (auch derer, die nicht aktiv beworben werden).
Fazit
Der interne Tarifwechsel ist ein mächtiges Werkzeug zur Beitragsstabilisierung. Da die Altersrückstellungen vollständig erhalten bleiben und keine Kündigungsfristen beachtet werden müssen, ist er die sicherste Methode, um die PKV-Kosten im Griff zu behalten, ohne den Versicherungsschutz zu gefährden. Ein regelmäßiger Blick auf das Tarifportfolio des Versicherers alle fünf bis zehn Jahre ist daher für jeden Beamten empfehlenswert.
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