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PKV Beitragsrückerstattung für Beamte: Lohnt sich das?

5 Min. Lesezeit
Infografik zum Vergleich von Rechnungen und Beitragsrückerstattung
Infografik zum Artikel: PKV Beitragsrückerstattung für Beamte: Lohnt sich das?

Die Beitragsrückerstattung (BRE) ist ein attraktives Leistungsmerkmal vieler privater Krankenversicherungen für Beamte. Wer gesund bleibt und keine Rechnungen einreicht, bekommt am Jahresende einen Teil seiner gezahlten Beiträge zurück. Doch gerade im System der Beihilfe ist die Entscheidung, ob man Rechnungen zur Erstattung einreicht oder die BRE wählt, nicht immer einfach.

Funktionsweise der Beitragsrückerstattung

Versicherer belohnen kostenbewusstes Verhalten. Wer ein Kalenderjahr lang keine Leistungen in Anspruch nimmt, kann je nach Tarif zwischen zwei und sechs Monatsbeiträgen zurückerhalten. Wichtig hierbei: Es zählt nur der Betrag, den der Versicherte tatsächlich aus eigener Tasche an die PKV gezahlt hat – der Beihilfeanteil des Dienstherrn bleibt unberücksichtigt.

Die Krux mit der Beihilfe

Für Beamte ergibt sich eine besondere Situation durch die Aufteilung der Krankheitskosten in PKV und Beihilfe. Während die PKV die Rückzahlung an die Leistungsfreiheit koppelt, zahlt die Beihilfestelle in der Regel keine Boni für Nichtinanspruchnahme. Das bedeutet: Wenn Sie auf die Erstattung von Kleinstbeträgen bei der PKV verzichten, um die BRE zu sichern, müssen Sie prüfen, ob Sie diese Rechnungen dennoch bei der Beihilfe einreichen können. In den meisten Bundesländern ist das Einreichen bei der Beihilfe unschädlich für die BRE der privaten Versicherung.

Wann lohnt sich der Verzicht?

Die Faustformel lautet: Der Brutto-Vorteil der Beitragsrückerstattung muss höher sein als die Summe der Rechnungen, die Sie selbst tragen müssten.

  • Rechenbeispiel: Sie erhalten 600 Euro BRE. Ihre Arztrechnungen betragen 400 Euro. Da Ihr PKV-Anteil bei 30 % oder 50 % liegt, müssten Sie lediglich 120 Euro bzw. 200 Euro davon selbst tragen, um die 600 Euro Rückzahlung zu erhalten. In diesem Fall ist der Verzicht hochprofitabel.
  • Steuerliche Aspekte: Die BRE mindert den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung. Der Netto-Vorteil ist also meist etwas geringer als die Auszahlungssumme.

Besondere Leistungen ohne BRE-Schaden

Viele moderne Beamtentarife bieten sogenannte „unschädliche Leistungen“. Vorsorgeuntersuchungen, professionelle Zahnreinigung oder Impfungen können oft eingereicht werden, ohne den Anspruch auf die Beitragsrückerstattung zu verlieren. Prüfen Sie hierzu unbedingt das Kleingedruckte Ihres Tarifs.

Fazit

Die Beitragsrückerstattung ist für Beamte ein wertvolles Instrument zur Beitragsreduzierung. Vor allem junge und gesunde Beamte sowie Anwärter können so effektiv sparen. Es empfiehlt sich, Rechnungen zunächst zu sammeln und erst am Ende des Jahres zu entscheiden, ob eine Einreichung bei der PKV wirtschaftlich sinnvoll ist.

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