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Krankentagegeld vs. Dienstbezüge: Brauchen Beamte das?

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Infografik zum Vergleich von Besoldung und Krankentagegeld bei langer Krankheit
Infografik zum Artikel: Krankentagegeld vs. Dienstbezüge: Brauchen Beamte das?

In der freien Wirtschaft ist das Krankentagegeld (KTG) eine der wichtigsten Absicherungen für Privatversicherte. Doch für Beamte gelten andere Regeln. Da der Dienstherr die Besoldung auch bei längerer Krankheit fortzahlt, stellt sich die Frage: Ist ein Krankentagegeld in der PKV für Staatsdiener überhaupt notwendig?

Die Besonderheit der Beamtenbesoldung

Im Gegensatz zu Angestellten, deren Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nach sechs Wochen endet, erhalten Beamte ihre Bezüge bei Krankheit in der Regel zeitlich unbegrenzt weiter – zumindest solange keine Dienstunfähigkeit (DU) festgestellt wird. Solange der Status des „aktiv Diensttuenden“ besteht, auch wenn dieser krankgeschrieben ist, fließen die Dienstbezüge weiter. Ein klassisches Krankentagegeld zur Absicherung des Verdienstausfalls ist daher für die meisten Bundes- und Landesbeamten in der aktiven Phase nicht erforderlich.

Ausnahmen und Risikofaktoren

Es gibt jedoch spezifische Konstellationen, in denen ein Krankentagegeld sinnvoll sein kann:

  • Wegfall von Zulagen: Beamte im Schichtdienst, bei der Polizei oder im Justizvollzug erhalten oft Zulagen (z.B. Nacht- oder Gefahrenzulagen). Diese fallen bei längerer Krankheit weg. Hier kann ein kleines KTG den Einkommensverlust kompensieren.
  • Beamte auf Widerruf und Probe: In der frühen Phase der Laufbahn kann eine lange Krankheit schneller zur Entlassung oder zum Ruhestand führen, bevor hohe Pensionsansprüche erworben wurden. Hier ist jedoch eher eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) das Mittel der Wahl.
  • Krankentagegeld für Beamtenanwärter: Manche Tarife bieten sehr günstige KTG-Optionen an. Hier sollte genau geprüft werden, ob das Budget dies rechtfertigt.

Unterscheidung: Krankentagegeld vs. Krankenhaustagegeld

Oft werden diese Begriffe verwechselt. Das Krankenhaustagegeld zahlt einen festen Tagessatz für die Zeit des stationären Aufenthalts. Es dient dazu, Zusatzkosten wie die Eigenbeteiligung pro Krankenhaustag (sofern diese bei Beamten anfällt) oder private Kosten (Telefon, TV, Kinderbetreuung) zu decken. Dies kann für Beamte eine sinnvolle Ergänzung sein, ist aber keine existenzielle Absicherung.

Der Übergang zur Dienstunfähigkeit

Das eigentliche wirtschaftliche Risiko für Beamte ist nicht die vorübergehende Krankheit, sondern die dauerhafte Dienstunfähigkeit. Wenn der Amtsarzt feststellt, dass der Beamte langfristig nicht mehr dienstfähig ist, erfolgt die Versetzung in den Ruhestand. Ab diesem Moment endet die Besoldung und es wird das Ruhegehalt gezahlt, das oft deutlich niedriger ausfällt. Ein Krankentagegeld zahlt in diesem Moment nicht mehr, da es nur für die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit leistet.

Fazit

Für die Mehrheit der Beamten ist ein klassisches Krankentagegeld aufgrund der unbegrenzten Besoldungsfortzahlung verzichtbar. Wer jedoch auf variable Zulagen angewiesen ist oder als Beamtenanwärter besonderen Schutz sucht, kann über einen kleinen Tagessatz nachdenken. Viel wichtiger ist jedoch die lückenlose Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit.

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