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Selbstbehalt in der PKV für Beamte: Lohnt es sich?

6 Min. Lesezeit
Diagramm zum Vergleich von Beiträgen mit und ohne Selbstbehalt sowie den steuerlichen Effekten
Infografik zum Artikel: Selbstbehalt in der PKV für Beamte: Lohnt es sich?

In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist der Selbstbehalt ein gängiges Instrument, um den monatlichen Beitrag zu senken. Doch was bei Angestellten oder Selbstständigen oft Standard ist, muss für Beamte unter Berücksichtigung der Beihilfe und steuerlicher Aspekte differenziert betrachtet werden.

Was bedeutet Selbstbehalt für Beamte?

Ein Selbstbehalt (SB) regelt, dass der Versicherte einen Teil der Krankheitskosten pro Kalenderjahr selbst trägt, bevor die Versicherung leistet. Da Beamte nur 20 bis 50 Prozent ihrer Kosten versichern (Restkostenversicherung), wirkt sich auch ein vereinbarter SB nur auf diesen Anteil aus.

Wichtig: Der PKV-Selbstbehalt ist nicht zu verwechseln mit der staatlichen Kostendämpfungspauschale der Beihilfe. Diese wird vom Dienstherrn automatisch abgezogen und hat mit Ihrem privaten Versicherungsvertrag nichts zu tun.

Die steuerliche Komponente

Dies ist der wichtigste Punkt für Beamte: PKV-Beiträge sind im Rahmen der Basisabsicherung als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Ein vereinbarter Selbstbehalt senkt zwar den Beitrag, aber die tatsächlich gezahlten Arztkosten im Rahmen des Selbstbehalts können steuerlich oft gar nicht oder nur schwer als „außergewöhnliche Belastung“ geltend gemacht werden.

Dies führt dazu, dass das Finanzamt einen Teil Ihrer Ersparnis durch den niedrigeren Beitrag „auffrisst“, da Sie weniger Sonderausgaben absetzen können. In vielen Fällen reduziert sich der effektive Spareffekt des Selbstbehalts dadurch um bis zu 30 oder 40 Prozent.

Beitragsrückerstattung (BRE) vs. Selbstbehalt

Viele Beamten-Tarife locken mit einer Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit. Wenn Sie gesund bleiben, erhalten Sie einen Teil Ihrer Beiträge zurück. Wer einen hohen Selbstbehalt wählt, um Beiträge zu sparen, muss kleine Rechnungen ohnehin selbst zahlen. Hier gilt es zu kalkulieren: Ist die garantierte Ersparnis durch den SB höher als der potenzielle Verlust der BRE im Krankheitsfall?

Meistens ist ein moderater Selbstbehalt oder sogar der Verzicht darauf für Beamte sinnvoller, da die Beiträge in der PKV für Staatsdiener aufgrund des Beihilfeanteils ohnehin im Vergleich sehr niedrig sind.

Wann ist ein Selbstbehalt sinnvoll?

Ein SB kann für junge, gesunde Beamte in sehr hochwertigen Tarifen erwogen werden, um den Beitrag stabil im unteren Segment zu halten. Auch wenn der Dienstherr keinen Zuschuss zu den Beiträgen zahlt (wie in der PKV üblich), kann die psychologische Grenze für die monatliche Belastung ein Grund sein.

Fazit

Für die meisten Beamten ist ein Tarif ohne oder mit nur geringem Selbstbehalt die wirtschaftlich klügere Entscheidung. Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge macht den Verzicht auf den SB attraktiv. Bevor Sie sich für einen hohen Selbstbehalt entscheiden, sollten Sie eine individuelle Vergleichsrechnung unter Einbeziehung Ihres Grenzsteuersatzes durchführen.

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